GrunderwerbsteuerJStG 2024 bringt Rechtssicherheit: Personengesellschaften behalten GrEStG-Privilegien bis 31.12.2026
Abo-Inhalt02.01.20251145 Min. Lesedauer IWW
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| Seit dem 01.01.2024 ist durch § 713 BGB zivilrechtlich das Gesamthands- prinzip für rechtsfähige Personengesellschaften entfallen. Für die Grunderwerbsteuer gibt es aber eine Übergangsregelung. Bis zum 31.12.2026 bleibt alles beim Alten. Doch was gilt ab dem 01.01.2027? Vor allem für laufende Nachbehaltensfristen? Nun ist klar: Diese Fristen werden ab dem 01.01.2027 nicht automatisch verletzt. ASR klärt auf. |
Personengesellschaften droht Verlust von Grunderwerbsteuer-Privilegien
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AUSGABE: ASR 1/2025, S. 13 · ID: 50253656