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FristenmanagementZweite Fristverlängerung und dreifacher Paukenschlag des BGH

Abo-Inhalt26.04.20233528 Min. LesedauerVon Christian Noe B. A., Göttingen

| Häufig lehnen Gerichte mehrere, aufeinanderfolgende Fristverlängerungen ab. Jetzt hat der BGH klargestellt: Ein Gericht darf eine (erneute) Fristverlängerung nicht ablehnen, nur weil es dies zuvor schon angedeutet hat. Wesentlich ist, ob die Gegenseite zustimmt. Denn der Gesetzgeber hatte im Sinn, dem Anwalt eine vereinfachte Verlängerung zu ermöglichen. |

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AUSGABE: AK 5/2023, S. 76 · ID: 49233246

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