Editorial AK 02/23
Aus Haftungsgründen sollte jeder Rechtsanwalt immer „vollständig“ signieren
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, seit gut einem Jahr besteht nun für Sie die Pflicht, den elektronischen Rechtsverkehr aktiv zu nutzen. Die meisten von Ihnen setzen dafür das beA ein, das seither ständig verbessert wird. Dennoch gibt es ...