SozialversicherungVerpflichtendes elektronisches A1-Verfahren für Auslandsreisen des Anwalts
| Für jede noch so kurzfristige Tätigkeit in den EU-Staaten und in den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz ist die sog. A1-Bescheinigung auch für deutsche Rechtsanwälte zwingend. Dies ist besonders ärgerlich und mit Aufwand verbunden, wenn der Anwalt „mal eben“ an einem Gerichts- oder Mandantentermin oder an einer Tagung teilnimmt und dafür z. B. nur von Aachen ins belgische Lüttich oder von Konstanz ins schweizerische Kreuzlingen fährt. Seit dem 1.1.22 gibt es gewisse Erleichterungen für selbstständige Rechtsanwälte im Rahmen eines digitalisierten Verfahrens. Hier ein Überblick über die aktuellen Regelungen: |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AK 2/2022, S. 33 · ID: 47904283