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(Wieder-)ZulassungUnwürdigkeit als Zulassungshindernis

Abo-Inhalt23.02.20264 Min. LesedauerVon OStA a. D. Raimund Weyand, St. Ingbert

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft setzt voraus, dass der Bewerber der Achtung und des Vertrauens würdig ist, die der Anwaltsberuf erfordert. Zu beachten sind der Schutz des Vertrauens in die Integrität des Berufsstandes einerseits und das Grundrecht auf freie Berufswahl (Art. 12 GG) andererseits.

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AUSGABE: AK 3/2026, S. 48 · ID: 50634183

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