(Wieder-)ZulassungUnwürdigkeit als Zulassungshindernis
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft setzt voraus, dass der Bewerber der Achtung und des Vertrauens würdig ist, die der Anwaltsberuf erfordert. Zu beachten sind der Schutz des Vertrauens in die Integrität des Berufsstandes einerseits und das Grundrecht auf freie Berufswahl (Art. 12 GG) andererseits.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AK 3/2026, S. 48 · ID: 50634183

