Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AK Anwalt und Kanzlei
  3. Unangemessen, wenn fünffach höher als gesetzliche Gebühren – Vermutung ist aber widerlegbar

Sept. 2025

ZeithonorarUnangemessen, wenn fünffach höher als gesetzliche Gebühren – Vermutung ist aber widerlegbar

Abo-Inhalt15.09.2025298 Min. LesedauerVon RA Martin W. Huff, Huff & Speisebecher RA GmbH, Singen (Hohentwiel)

| Der IX. Zivilsenat des BGH stellte erneut wichtige Grundsätze für die Vergütungsvereinbarungen nach § 3a RVG klar. Ein Honorar gilt als unangemessen, wenn es das Fünffache der gesetzlichen Gebühren übersteigt. Allerdings kann der Anwalt diese Vermutung widerlegen. Jedes Mandat muss dabei einzeln betrachtet werden. Ist eine Herabsetzung gem. § 3a Abs. 3 RVG erforderlich, darf dies nicht durch ein Pauschalhonorar geschehen. |

Sachverhalt

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

ID: 50504046

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte