DatenschutzEhemaliger Mandant kann Datenauskunft verlangen
| Der ehemalige Mandant kann auf der Basis von Art. 15 DS-GVO, § 194 BGB verlangen, dass ihm eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller bei Mandaten angefallenen Daten überlassen wird, auch wenn der zivilrechtliche Auskunftsanspruch verjährt ist – so das LG Bonn. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AK 5/2024, S. 80 · ID: 49968311
