HonorarprozessE-Mails an Mandanten beweisen Belehrung
| Bezüglich korrekter Aufklärung und Belehrung stärkt das LG Köln Anwälten den Rücken: Ein Mandant ist beweispflichtig, wenn er behauptet, eine E-Mail seines Bevollmächtigten bezüglich einer Kostenfrage nicht erhalten zu haben – es genügt nicht, wenn er den Erhalt nur bestreitet. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
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AUSGABE: AK 2/2022, S. 22 · ID: 47912694
