KanzleiwebsiteBeiträge müssen aktualisiert, aber nicht gelöscht werden
| Wer als Rechtsanwalt in seinem Internetauftritt über für Mandanten geführte Verfahren berichtet, muss die Beiträge bei aktuellen Entwicklungen nachträglich aktualisieren. Beiträge, die überholt sind, müssen nach Ansicht des OLG Frankfurt aber nicht gelöscht werden. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
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AUSGABE: AK 6/2023, S. 95 · ID: 49199926