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NeutralitätspflichtBei eigennützigem Verhalten wird Anwalt aus Gläubigerausschuss entlassen

Abo-Inhalt18.06.20234091 Min. LesedauerVon OStA a. D. Raimund Weyand, St. Ingbert

| Ein als Gläubigerausschussmitglied tätiger Rechtsanwalt, der aus eigennützigen Gründen mit Schreiben an einen Teil der Insolvenzgläubiger um Mandate wirbt, verletzt nach Ansicht des LG Dresden seine Neutralitätspflicht und kann deswegen aus dem Amt entlassen werden. |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

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AUSGABE: AK 7/2023, S. 112 · ID: 49268709

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