ProzesskostenhilfeÄltere Unterlagen: Anwalt muss doppelt hinweisen
| Ein Anwalt kann auf bereits gestellte PKH-Anträge in Parallelverfahren oder Verfahren vorheriger Instanzen verweisen. In diesem Fall muss er sich dem Gericht gegenüber ausdrücklich auf diese beziehen, so das OVG Bremen. Ferner sind auch absehbare Belastungen, wie Mieterhöhungen oder höhere Stromkosten, im PKH-Verfahren zu berücksichtigen. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AK 1/2023, S. 5 · ID: 48631753
