Streitwertecke Teil 110 aktuelle Entscheidungen zum Gegenstandswert
| Sie müssen als Rechtsanwalt bei der Bemessung des Gegenstandswerts achtsam sein. Hier gilt es Vieles im Blick zu behalten. Der Gegenstandswert ist sowohl für Ihre Vergütung als auch für die Höhe der Gerichtskosten entscheidend. Kürzen Sie Ihre eigene Vergütung nicht unangemessen. Sie sollten die Chancen sehen, bei denen Sie noch etwas herausholen können. Auch die sachliche Zuständigkeit und die Rechtsmittelbeschwer sind an diese Fragen gekoppelt. Der folgende Beitrag stellt im Teil 1 zehn wichtige Entscheidungen zum Gegenstandswert oder Streitwert in den Fokus. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Wert der Aussetzungsbeschwerde richtet sich nach Interesse des Beschwerdeführers
- 2. Bei Anfechtung der Vergütung des Insolvenzverwalters ist der Differenzbetrag als Wert zugrunde zu legen
- 3. Zahlung jährlich festgesetzter Wohngeldvorschüsse kann bis zum Beschluss über neue Vorschüsse beantragt werden
- 4. Wert für Nutzung der Ehewohnung nach Scheidung
- 5. Was die Volljährigenadoption wert ist – die Erste
- 6. Was die Volljährigenadoption wert ist – die Zweite
- 7. Selbstständiges Beweisverfahren: Umsatzsteuer bei der Mangelbeseitigung zählt mit
- 8. Streitwert bei Wiederherstellung eines gelöschten Profils beträgt 10.000 EUR
- 9. Wertbeschluss nach § 33 RVG ist persönlich zuzustellen
- 10. Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
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