Arzneimittel-AbrechnungZytostatikazubereitungen: Ungenutzte Teilmengen sind als Verwurf abrechenbar
| Ungenutzte Teilmengen zytostatikahaltiger Arzneimittelzubereitungen sind als sogenannter Verwurf gesondert zu vergüten, sofern entweder bestimmte wirkstoffbezogene Vorgaben erfüllt sind oder (bei Stoffen ohne solche Vorgaben) die Teilmenge nachweislich nicht innerhalb von 24 Stunden in einer weiteren Rezeptur verwendet werden konnte. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 22.02.2023, Az. B 3 KR 7/21 R) bestätigt. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AH 7/2023, S. 14 · ID: 49437276
