Arzneimittel-AbrechnungSprechstundenbedarf: Ende der Übergangsphase für Hash-Code und Z-Daten
| Seit dem 01.10.2022 müssen auch bei Abfüllungen und Rezepturen im Bereich des Sprechstundenbedarfs ein Hash-Code auf das Rezept aufgebracht und Z-Daten mitgeliefert werden. Bis zum 30.09.2022 war vonseiten der Kostenträger eine nachträgliche Korrekturmöglichkeit angeboten worden. |
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AUSGABE: AH 11/2022, S. 1 · ID: 48656993