KostenträgerPrimärkassen NRW: Verlängerung von Friedenspflichten
| Die zuletzt bis zum 31.12.2024 geltende Friedenspflicht im Bereich E-Rezept und Entlassmanagement mit den Primärkassen in Nordrhein-Westfalen wurde bis zum 30.06.2025 verlängert, sofern zwischenzeitlich keine Einigung zum Entlassmanagement zwischen dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) erzielt wird. |
So kommt es weiterhin nicht zu Retaxationen, wenn die Betriebsstättennummer (BSNR) in der Codierleiste und im Personalienfeld nicht übereinstimmt oder Unstimmigkeiten bei der Arztbezeichnung, dem Stempel oder dem Standortkennzeichen bestehen.
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AUSGABE: AH 1/2025, S. 1 · ID: 50260785