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AHApotheke heute
Dez. 2024

Arzneimittel-AbrechnungSchadenersatz gegenüber Krankenkasse: Apotheke haftet bei Verletzung von Informationspflichten

Abo-Inhalt19.11.20242813 Min. LesedauerVon RA, FA MedR Philip Christmann, Berlin

| Eine Apotheke, die preisgünstige Zytostatika in der Masse und auf Vorrat aus dem Ausland importiert, muss die Krankenkasse darüber informieren. Bei Verstoß gegen diese nebenvertragliche Pflicht steht der Krankenkasse ein Schadenersatzanspruch in Höhe der Gesamtvergütung zu (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 22.02.2024, B 3 KR 14/22 R, Abruf-Nr. 244274). |

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AUSGABE: AH 12/2024, S. 13 · ID: 50191013

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