Arzneimittel-AbrechnungSchadenersatz gegenüber Krankenkasse: Apotheke haftet bei Verletzung von Informationspflichten
| Eine Apotheke, die preisgünstige Zytostatika in der Masse und auf Vorrat aus dem Ausland importiert, muss die Krankenkasse darüber informieren. Bei Verstoß gegen diese nebenvertragliche Pflicht steht der Krankenkasse ein Schadenersatzanspruch in Höhe der Gesamtvergütung zu (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 22.02.2024, B 3 KR 14/22 R, Abruf-Nr. 244274). |
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AUSGABE: AH 12/2024, S. 13 · ID: 50191013
