BilanzierungRückstellung für künftige Rückbauverpflichtung – bereits jetzt Gewinn mindern!
| Viele Apotheker betreiben ihre Apotheke in gemieteten Räumen, die sie an die individuellen betrieblichen Zwecke anpassen. Allerdings muss bei Beendigung des Mietverhältnisses regelmäßig ein Rückbau in den vorherigen Zustand erfolgen – und das kostet Geld. Der Vorteil ist: Der künftige Aufwand ist bereits jetzt ratierlich über eine Rückstellung gewinnmindernd abzugsfähig. Das schafft Liquiditäts- und Zinsvorteile. AH zeigt, wie die Rückstellung gebildet wird. |
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AUSGABE: AH 10/2024, S. 19 · ID: 50114621