HilfsmittelversorgungPflegehilfsmittel: Friedenspflicht vereinbart
| Der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich auf eine Friedenspflicht hinsichtlich des zum 30.09.2024 gekündigten DAV-Pflegehilfsmittelvertrags verständigt. |
Der alte Vertrag behält noch bis zum 31.12.2024 seine Gültigkeit – es sei denn, es wird vorher eine Einigung erzielt. Sollte über diesen Termin hinaus ein Schiedsverfahren notwendig werden, dürfen Apotheken ihre Patienten bis zum Schiedsspruch weiterhin zu den alten Vertragsbedingungen versorgen.
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AUSGABE: AH 10/2024, S. 1 · ID: 50162778