Rückstellungen für VersicherungsvermittlerAnsatz und Bewertung: Vertragsnachbetreuung, stornobehaftete Provisionen und Rückbauverpflichtung (Teil 1)
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Sind Versicherungsvermittler zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) verpflichtet, müssen sie auch Rückstellungen bilden – und zwar typischerweise für die Vertragsnachbetreuung, stornobehaftete Provisionen sowie für einen Rückbau von Mieträumen. Was es hierbei beim Ansatz und der Bewertung zu beachten gilt, zeigt MBP in zwei Beiträgen anhand zahlreicher Beispiele.
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AUSGABE: MBP 1/2026, S. 15 · ID: 50631355