ArzneimittelabrechnungPaxlovid®: Neue Abrechnungsmodalitäten
| Seit dem 08.04.2023 ist nicht mehr das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) der Kostenträger für das Corona-Medikament Paxlovid®, sondern die Krankenversicherung des jeweiligen Patienten. |
Für das Arzneimittel bleibt das Sonderkennzeichen (SOK) 17977087 bestehen, für den dazugehörigen Botendienst gilt jedoch das neue SOK 17717386 (bisher: SOK 11716530). Das SOK 18268938 für die Abgabe an Pflegeeinrichtungen oder Hausarztpraxen ist seit dem 08.04.2023 komplett entfallen. In diesen Fällen muss die Apotheke nun eine Rechnung an das Heim bzw. die Praxis ausstellen, da der konkrete Versicherte zum Zeitpunkt der Abgabe noch nicht feststeht.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AH 6/2023, S. 1 · ID: 49422886