SteuerkalenderLohnsteuer und Sozialabgaben: Termine 2023
Abruf-Nr. 48770492
| Clevere Steuerzahler nutzen für die Zahlung der jeden Monat fälligen Lohnsteuer die dreitägige gesetzliche Schonfrist. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen geht das nicht. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein. Damit Sie alle Termine 2023 im Blick haben, hat AH diese zusammen mit den zulässigen Schonfristen für Sie übersichtlich in einem Steuerkalender zusammengefasst. |
Den aktuellen Steuerkalender können Sie auf iww.de/ah unter der Abruf-Nr. 48770492 herunterladen.
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AUSGABE: AH 1/2023, S. 1 · ID: 48762339
