ApothekervergütungHilfstaxe: 35. Ergänzungsvereinbarung geschlossen
| Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) haben sich auf die 35. Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Hilfstaxe) geeinigt. Diese beinhaltet u. a. eine rückwirkend seit dem 01.12.2024 geltende befristete Sonderregelung zur Preisbildung für isotonische natriumchloridhaltige Lösungen. |
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AUSGABE: AH 4/2025, S. 1 · ID: 50335240