Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AH Apotheke heute
  3. Notdienstpauschale für das III. Quartal 2025 auf 535,00 Euro festgesetzt

AHApotheke heute

ApothekervergütungNotdienstpauschale für das III. Quartal 2025 auf 535,00 Euro festgesetzt

07.01.20261 Min. Lesedauer IWW

Gemäß § 20 Abs. 3 Apothekengesetz (ApoG) setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) – für Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest. Entsprechend hat der DAV aktuell einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 535,00 Euro für das III. Quartal 2025 festgesetzt. 16.693 Apotheken leisteten 77.474 Notdienste.

Im Vergleich zum Vorquartal II/2025 stieg die Notdienstpauschale von 533,76 Euro um 1,24 Euro (+0,23 Prozent). Im III. Quartal 2025 wurden 197.357.569 Rx-Packungen abgesetzt und dem NNF gemeldet. Die Packungsabgabemenge stieg damit um 0,8 Prozent im Vergleich zum Vorquartal (II/2025) und um 0,84 Prozent zum Vergleichsquartal des Vorjahrs (III/2024).

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

ID: 50671408

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte