Arzneimittel-AbrechnungBGH ordnet das Verhältnis zwischen Apotheken und Rechenzentren teilweise neu
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| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass in Verträgen zwischen Leistungserbringern für Heil- und Hilfsmittel und Rechenzentren die Abtretung der Vergütungsansprüche des Leistungserbringers an ein Rechenzentrum jedenfalls dann nichtig ist, wenn die Klausel in den Dienstleistungsverträgen, die Rechenzentren üblicherweise ihren Kunden vorlegen, dem Rechenzentrum auch die Weiterabtretung dieser Forderungen ausdrücklich oder konkludent gestattet (BGH, Urteil vom 06.02.2025, Az. IX ZR 182/23, Abruf-Nr. 246551). |
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AUSGABE: AH 4/2025, S. 12 · ID: 50340000