Elektronische KassenführungElektronische Kassensysteme: Apotheker müssen bis zum 31.07.2025 handeln!
| Für alle Apotheken mit elektronischen Kassensystemen besteht Handlungsbedarf. Denn die über § 146a Abs. 4 Abgabenordnung (AO) bestehende, aber bisher ausgesetzte Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme greift nun ab dem 01.01.2025. Aufgrund einer neuen Übergangsregelung bleibt für die verpflichtende Meldung immerhin noch Zeit bis zum 31.07.2025. Viel Zeit ist das allerdings nicht. AH beleuchtet deshalb die Details und zeigt, was Apotheken jetzt tun müssen. |
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AUSGABE: AH 2/2025, S. 16 · ID: 50274100
