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AHApotheke heute

ApothekervergütungBAS: Abrechnung von coronabedingten Leistungen

Abo-Inhalt10.03.20233433 Min. Lesedauer IWW

| Die Vergütungen für coronabedingte Leistungen werden seit dem 01.01.2023 nur noch mit 93 Prozent zulasten des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) abgerechnet. Die restlichen 7 Prozent sind mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. abzurechnen. |

Zu den coronabedingten Leistungen zählen die Abgabe von COVID-19-Impfstoffen, die Digitalisierung von COVID-19-Impfbescheinigungen und das Übertragen von COVID-19-Impfbescheinigungen in den gelben Impfausweis sowie die Durchführung von COVID-19-Impfungen in Apotheken. Aufgrund der notwendigen Umstellungen in den Rechenzentren wird es in der Anfangszeit zu Verzögerungen bei den Abrechnungen kommen.

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AUSGABE: AH 4/2023, S. 1 · ID: 49227944

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