ApothekervergütungBAS: Abrechnung von coronabedingten Leistungen
| Die Vergütungen für coronabedingte Leistungen werden seit dem 01.01.2023 nur noch mit 93 Prozent zulasten des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) abgerechnet. Die restlichen 7 Prozent sind mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. abzurechnen. |
Zu den coronabedingten Leistungen zählen die Abgabe von COVID-19-Impfstoffen, die Digitalisierung von COVID-19-Impfbescheinigungen und das Übertragen von COVID-19-Impfbescheinigungen in den gelben Impfausweis sowie die Durchführung von COVID-19-Impfungen in Apotheken. Aufgrund der notwendigen Umstellungen in den Rechenzentren wird es in der Anfangszeit zu Verzögerungen bei den Abrechnungen kommen.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AH 4/2023, S. 1 · ID: 49227944