DigitalisierungTelematik: Einführung der elektronischen Ersatzbescheinigung (eEB) erleichtert die Abrechnung
| Zurzeit informieren verschiedene gesetzliche Krankenkassen ihre Versicherten über die Möglichkeit einer elektronischen Ersatzbescheinigung (eEB) für den Nachweis eines bestehenden Versicherungsverhältnisses. Was steckt dahinter? |
Inhaltsverzeichnis
- Bisher mussten Patienten die eGK oder eine schriftliche Ersatzbescheinigung vorlegen
- Das Digital-Gesetz schafft eine neue Möglichkeit ...
- ... nämlich die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB)
- Die eEB ist nur eine Ausnahme!
- So ist der technische Ablauf für die Anforderung einer eEB
- Falsch: Die Zahnarztpraxis kann die eEB per KIM direkt von der Krankenkasse anfordern
- Fazit: eEB erleichtert das Abrechnungsgeschehen in der Zahnarztpraxis enorm
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AUSGABE: AAZ 9/2024, S. 3 · ID: 50128246