ImplantatprothetikKlinischer Fall: Implantatgetragenes Langzeitprovisorium beim GKV-Patienten
Abo-Inhalt20.08.2024354 Min. LesedauerVon Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen
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| Eine implantatgetragene Krone ist defekt und muss erneuert werden. In diesem Zusammenhang soll ein weiterer frakturierter Zahn entfernt und mit einem Implantat versorgt werden. Wie das in der Einheilungszeit notwendige Langzeitprovisorium auf dem vorhandenen Implantat berechnet werden kann, erklärt dieser Beitrag an einem Fallbeispiel. |
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AUSGABE: AAZ 9/2024, S. 15 · ID: 50125726