Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AAZ Abrechnung aktuell
  3. Kann auch eine Beratung per E-Mail oder SMS als fernmündliche Beratung abgerechnet werden?

BeratungKann auch eine Beratung per E-Mail oder SMS als fernmündliche Beratung abgerechnet werden?

Abo-Inhalt05.09.2024679 Min. LesedauerVon beantwortet von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV

| Frage: „Ich beziehe mich auf Ihren Beitrag in AAZ 07/2019, Seite 6. Ist die darin enthaltene Aussage, wonach neben Telefonaten auch E-Mails und SMS als fernmündliche Beratungen gelten, immer noch gültig oder wurde das ggf. zwischenzeitlich korrigiert? An welcher Stelle in den Vertragswerken kann ich diese Regelung nachlesen?“ |

Antwort: Für die Berechnung der BEMA-Nr. Ä1 per SMS oder E-Mail findet sich im BEMA keine Abrechnungsmöglichkeit. Weder Daisy, Liebold Raff Wissing noch KZVen haben diesbezüglich Infos, auch nicht im Internet.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AAZ 11/2024, S. 2 · ID: 50097346

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2024
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte