HeilmittelverordnungIst das Tragen einer Aufbissschiene Voraussetzung für die Ausstellung einer Heilmittelverordnung?
| Frage: Wir haben in der Praxis einen Patienten, der keine Aufbissschiene trägt, aber die Ausstellung einer Heilmittelverordnung anfordert. Dürfen wir in diesem Fall überhaupt eine Heilmittelverordnung ausstellen? |
Antwort: Sie dürfen eine Heilmittelverordnung auch dann ausstellen, wenn der Patient keine Aufbissschiene trägt. Die Voraussetzungen für Heilmittelverordnungen sind geregelt in § 3 Abs. 4 Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ, online unter iww.de/s10171): „Die Indikation für die Verordnung von Heilmitteln ergibt sich [...] aus der Gesamtbetrachtung der funktionellen oder strukturellen Schädigungen und der Beeinträchtigung der Aktivitäten einschließlich der person- und umweltbezogenen Kontextfaktoren.“
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AUSGABE: AAZ 2/2024, S. 1 · ID: 49869001