EndodontieEndo-Behandlung beim GKV-Patienten – adhäsive Befestigung separat privat vereinbarungsfähig?
- des VIII. Senats des BFH (Beschluss vom 11.11.2022, Az. VIII B 64/22 [AdV], Abruf-Nr. 232574, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt) und
| In der Endodontie wurden in den letzten 15 Jahren große Fortschritte erzielt. Neue Geräte, Materialien und Methoden tragen zu einer verbesserten Qualität der Therapie bei. Auch die gesetzliche Abrechnung hat sich diesbezüglich verändert. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob bestimmte Leistungen, die im Sachleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht enthalten sind, bei der endodontischen Behandlung von GKV-Patienten separat abrechenbar sind – z. B. die adhäsive Befestigung eines provisorischen Verschlusses oder einer Wurzelfüllung. |
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AUSGABE: AAZ 5/2023, S. 9 · ID: 49311046