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EndodontieAus Endo nach BEMA wird Endo privat – so entscheiden und beraten Sie richtig

Abo-Inhalt10.06.2024135 Min. LesedauerVon Jana Brandt, ZMV, individuelles Praxismarketing & Abrechnungsbetreuung InPrA, Sangershausen

| Endodontische Behandlungen sind als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur begrenzt möglich. Da die Begrenzung der Sachleistung ausschließlich in der G-BA-Behandlungsrichtlinie geregelt ist (online unter iww.de/s10651), ist ein Blick in die Richtlinie bei jeder Wurzelbehandlung unabdingbar. Die Grundlagen sind komplex und müssen dem Versicherten Schritt für Schritt erläutert werden. Das gilt vor allem dann, wenn eine GKV-Sachleistung zu Beginn der Behandlung möglich ist, aber in deren Verlauf nicht weitergeführt werden kann. Oft spielt für den Patienten die finanzielle Belastung eine große Rolle in der Entscheidungsfindung. Daher ist Ihre Beratungskompetenz als Zahnarzt gefragt. |

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AUSGABE: AAZ 6/2024, S. 2 · ID: 49983937

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