EndodontieAus Endo nach BEMA wird Endo privat – so entscheiden und beraten Sie richtig
| Endodontische Behandlungen sind als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur begrenzt möglich. Da die Begrenzung der Sachleistung ausschließlich in der G-BA-Behandlungsrichtlinie geregelt ist (online unter iww.de/s10651), ist ein Blick in die Richtlinie bei jeder Wurzelbehandlung unabdingbar. Die Grundlagen sind komplex und müssen dem Versicherten Schritt für Schritt erläutert werden. Das gilt vor allem dann, wenn eine GKV-Sachleistung zu Beginn der Behandlung möglich ist, aber in deren Verlauf nicht weitergeführt werden kann. Oft spielt für den Patienten die finanzielle Belastung eine große Rolle in der Entscheidungsfindung. Daher ist Ihre Beratungskompetenz als Zahnarzt gefragt. |
Inhaltsverzeichnis
- Dies gibt die G-BA-Behandlungsrichtlinie vor
- Im Akutfall kommt die Schmerzausschaltung zuerst
- Über diese weiterführenden Optionen können Sie beraten
- Wann ist eine Endo-Behandlung zulasten der GKV möglich?
- Die Prognose verschlechtert sich – was tun?
- Ein gut informierter Patient ist der Schlüssel zum Erfolg
- Nutzen Sie die GOZ und kalkulieren Sie wirtschaftlich!
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AUSGABE: AAZ 6/2024, S. 2 · ID: 49983937