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Telematik/Digitalisierung/EBMWann kann die ePA-Erstbefüllung nach Nr. 01648 abgerechnet werden und wann nicht?

Abo-Inhalt24.09.202570 Min. Lesedauer IWW

| KBV und Krankenkassen haben die Inhalte der Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) konkretisiert. Danach ist die alleinige Übertragung von Verordnungs- und Dispensierdaten aus verordneten und abgegebenen eRezepten in die elektronische Medikationsliste der ePA nicht als ePA-Erstbefüllung zu werten. |

Aktuelle Konkretisierung zur Nr. 01648

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AUSGABE: AAA 10/2025, S. 4 · ID: 50567811

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