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EBM-Positionen im FokusUnzeit-Gebühren im EBM – so funktionieren sie!

Abo-Inhalt20.03.20251231 Min. LesedauerVon Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

| Dass Menschen nicht nur zu Büro- bzw. Praxiszeiten krank werden und auch akut erkranken können, ist eine Binsenweisheit. Wenn ärztliche Leistungen zu diesen „Unzeiten“ in Anspruch genommen werden, ist dies – ebenso wie bei vielen Handwerkerleistungen – mit einem höheren Honorar verbunden. Auch wenn diese Zuschläge nicht üppig ausfallen, sollte man sie kennen und bei Bedarf abrechnen. Im EBM gibt es vier Positionen, die bei der Inanspruchnahme zur Unzeit abgerechnet werden können, es sind die Nrn.  01100, 01101, 01102 sowie – nur für Hausärzte – die Nr. 03030. |

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AUSGABE: AAA 4/2025, S. 4 · ID: 50257765

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