Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AAA Abrechnung aktuell
  3. Telefon-AU endet am 31.03.2023!

COVID-19-SonderregelungenTelefon-AU endet am 31.03.2023!

Abo-Inhalt27.03.20231295 Min. Lesedauer IWW

| Die Möglichkeit der telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) endet am 31.03.2023. Ärztinnen und Ärzte können Versicherte, die aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig sind, nur noch bis zu diesem Zeitpunkt telefonisch krankschreiben. Wie die KBV mitteilt, ist eine Telefon-AU ab dem 01.04.2023 nur noch dann möglich, wenn eine Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung besteht. |

Künftig dürfen Vertragsärzte laut der KBV einem Patienten nur noch dann nach telefonischer Anamnese eine AU bescheinigen, wenn eine öffentlich-rechtliche Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung besteht. Dies könne bei einer Infektionskrankheit (z. B. COVID-19, Affenpocken) der Fall sein. Diese unbefristete Regelung zur Telefon-AU habe der G-BA beschlossen und gelte ab dem 01.04.2023.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

ID: 48760102

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2023
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte