EBM 2023COVID-19-Präexpositionsprophylaxe: Neue Abrechnungsposition seit dem 01.01.2023
| Nach der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung haben GKV-Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Präexpositionsprophylaxe (PrEP) mit monoklonalen Antikörpern (MAK) zum Schutz vor COVID-19. Dieser Anspruch ist zunächst befristet bis zum 07.04.2023. |
163 Punkte für Nr. 01940 – zunächst bis zum 07.04.2023
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AAA 1/2023, S. 6 · ID: 48965918