Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AAA Abrechnung aktuell
  3. Privatliquidation beim Einsatz eines mobilen Sonografiegeräts

LeserforumPrivatliquidation beim Einsatz eines mobilen Sonografiegeräts

Abo-Inhalt15.03.20223940 Min. Lesedauer IWW

| Frage: „Für unsere Praxis und auch für Hausbesuche würden wir gerne ein mobiles Ultraschallgerät anschaffen, um z. B. die Gefäße zu untersuchen. Die Frage der Übertragung dieser Ultraschallbilder in unser EDV-System könnte auch Auswirkungen auf unsere Abrechnung haben. Kann ich solche Ultraschalluntersuchungen bei Privatpatienten trotzdem abrechnen, auch wenn ich ‚nur‘ den Befund dokumentiere und keine Videoclips?“ |

Antwort: Nach Nr. 5 der allgemeinen Bestimmungen in Abschnitt VI der GOÄ (Sonografische Leistungen) ist mit den Gebühren für die Zuschläge bzw. Leistungen nach den Nrn. 401 bis 424 GOÄ auch die erforderliche Bilddokumentation abgegolten. Unter Bilddokumentation ist z. B. ein Polaroid-Foto, ein Video-Printausdruck oder eine elektronische Speicherung zu verstehen. Ohne irgendeine Form der Bilddokumentation ist also eine Abrechnung nach GOÄ nicht möglich.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AAA 6/2022, S. 1 · ID: 48092117

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte