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Juni 2022

EBM 2022DiGA: Die Details zur Abrechnung einer Verordnung und weiterer Leistungen

Abo-Inhalt01.06.20226091 Min. Lesedauer IWW

| Seit Oktober 2020 können Vertragsärzte sogenannte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA bzw. „App auf Rezept“) verordnen. Voraussetzung für eine solche Verordnung ist die Aufnahme der DiGA in das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Verzeichnis online unter diga.bfarm.de) geführte Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen, in dem aktuell über 30 „Apps auf Rezept“ zu finden sind. |

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AUSGABE: AAA 6/2022, S. 2 · ID: 48377934

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