EBM 2025 / DigitalisierungDiGA-Verordnungen – Update im Mai 2025
| Nachdem das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) zum 01.10.2024 mit „velibra“ die erste digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen hatte, ist die Zahl der dauerhaft gelisteten DiGA inzwischen auf insgesamt über 40 angestiegen. Hinzu kommen knapp 20 vorläufig aufgenommene DiGA (Stand: Mai 2025). Bis Ende 2024 wurden 87 Prozent der DiGA ärztlich bzw. psychotherapeutisch verordnet, 13 Prozent wurden von den Krankenkassen ohne Verordnung freigeschaltet. Von den hausärztlichen Verordnungen entfielen 59 Prozent auf DiGA im Stoffwechselbereich und 28 Prozent auf DiGA bei psychischen Erkrankungen. Während anfangs die Erstverordnung als abrechenbare Einzelposition im EBM zur Verfügung stand, ist dies heute Teil der Versicherten- bzw. Grundpauschalen und somit nicht mehr gesondert berechnungsfähig. |
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AUSGABE: AAA 5/2025, S. 8 · ID: 50399382