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Mai 2024

VertragsarztrechtPraxisbesonderheiten in der Wirtschaftlichkeitsprüfung – „Dos and Don‘ts“

Abo-Inhalt09.04.2024982 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin Meike Schmucker, LL.M., Münster

| Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat im November 2023 im Fall einer Wirtschaftlichkeitsprüfung wegen einer Überschreitung des Richtgrößenvolumens entschieden. Dieses Urteil ist besonders hilfreich, weil es ausdrückliche Hinweise enthält, was arztseitig sinnvollerweise im Fall eines Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahrens vorgetragen werden sollte (Urteil vom 15.11.2023, Az. L 5 KA 3043/21). |

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AUSGABE: AAA 5/2024, S. 8 · ID: 49898293

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