VertragsarztrechtPraxisbesonderheiten in der Wirtschaftlichkeitsprüfung – „Dos and Don‘ts“
| Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat im November 2023 im Fall einer Wirtschaftlichkeitsprüfung wegen einer Überschreitung des Richtgrößenvolumens entschieden. Dieses Urteil ist besonders hilfreich, weil es ausdrückliche Hinweise enthält, was arztseitig sinnvollerweise im Fall eines Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahrens vorgetragen werden sollte (Urteil vom 15.11.2023, Az. L 5 KA 3043/21). |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AAA 5/2024, S. 8 · ID: 49898293