EBM 2025Portopauschale nach Nr. 40128 auch für Überweisungen und Einweisungen nach Videosprechstunde berechnungsfähig
| Seit März 2025 können Vertragsärzte im Rahmen einer Videosprechstunde als strukturierte Anschlussversorgung auch Überweisungen zur Weiterbehandlung und zur Einweisung in ein Krankenhaus ausstellen. Für den postalischen Versand einer solchen Überweisung oder Einweisung kann seit dem 01.10.2025 die für den postalischen Versand anderer Verordnungen und von AU-Bescheinigungen berechnungsfähige Kostenpauschale nach Nr. 40128 – bewertet mit 96 Cent – berechnet werden. |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AAA 12/2025, S. 1 · ID: 50645842

