VertragsarztrechtVerstoß gegen Fortbildungsverpflichtung kostet erst Honorar und am Ende die Zulassung
Abo-Inhalt02.12.20254 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht Christiane Dieckmann, Kanzlei Voß.Partner, Münster
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| Die Entziehung der Zulassung ist bei einem Verstoß gegen die Fortbildungsverpflichtung nicht unverhältnismäßig. Mit dieser Feststellung wies das Sozialgericht (SG) Hamburg die Klage eines Facharztes für Allgemeinmedizin, der in zwei aufeinanderfolgenden Fortbildungszeiträumen die notwendigen Fortbildungspunkte nicht nachweisen konnte, ab (Urteil vom 17.07.2024, Az. S 3 KA 84/22). |
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AUSGABE: AAA 12/2025, S. 13 · ID: 50630470