Corona-UpdateNur noch wenige COVID-19-Sonderregelungen gelten im Quartal II/2022
| Sowohl der Bewertungsausschuss als auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) haben die meisten Sonderregelungen für Vertragsärzte, die mit der Coronapandemie in Verbindung stehen, nicht verlängert. Das bedeutet, dass eine Reihe von COVID-19-Sonderregelungen mit dem 31.03.2022 endeten. |
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AUSGABE: AAA 4/2022, S. 2 · ID: 48134889
