TelemedizinDas BGH-Urteil zum Verbot allgemeiner Werbung für Fernbehandlungen und die Folgen
| Nach einer mit Spannung erwarteten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist Werbung für Fernbehandlungen nur begrenzt möglich. Nun sind die Fachgesellschaften gefragt, allgemein anerkannte fachliche Standards zu telemedizinischen Behandlungen weiterzuentwickeln und festzulegen. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick zur aktuellen Rechtslage und zu den Folgen für Arztpraxen, die mit Fernbehandlungen werben wollen (BGH-Urteil vom 09.12.2021, Az. I ZR 146/20). |
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AUSGABE: AAA 4/2022, S. 15 · ID: 48091261

