CoronapandemieNr. 383A statt Nr. 245A: Gestutzte GOÄ-Hygienepauschale gilt bis zum 31.03.2022
| Die Abrechnung einer Hygienepauschale bei Privatpatienten zur Erfüllung aufwendiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der Coronapandemie bleibt auch im ersten Quartal 2022 möglich. Die Kostenträger haben allerdings dafür gesorgt, dass der Betrag dieser Pauschale deutlich auf 4,02 Euro je persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt (APK) reduziert wird (weitere Informationen bei der Bundesärztekammer [BÄK] online unter iww.de/s5444). Auch die coronabedingte Hygienepauschale für Durchgangsärzte nach der UV-GOÄ wurde bis zum 31.03.2022 verlängert. |
Seit dem 01.01.2022 Nr. 383 GOÄ analog ansetzen
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AUSGABE: AAA 1/2022, S. 1 · ID: 47905543