PatientenrechteNeues Notvertretungsrecht unter Eheleuten ab dem 01.01.2023 – das sollten Hausärzte wissen
| Zum 01.01.2023 erhalten Ehepartner und Lebenspartner i. S. d. § 21 Lebenspartnerschaftsgesetz ein wechselseitiges Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten. Für behandelnde Ärztinnen und Ärzte bringt die Neuregelung Erleichterungen im Arbeitsalltag, aber auch neue Pflichten. Diese Notfallsituationen spielen vor allem im Krankenhaus und bei der Behandlung dort eine Rolle, doch auch Hausärzte werden dabei vielfach hinzugezogen oder von den betroffenen Ehepartnern kontaktiert, sodass sie die Rechtslage kennen sollten. |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AAA 12/2022, S. 15 · ID: 48764920