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RefresherMedizinalcannabis für Privatpatienten: So verordnen Sie richtig

Abo-Inhalt07.09.20228592 Min. Lesedauer IWW

| Seit dem 10.03.2017 dürfen approbierte Ärzte aller Fachrichtungen (Zahn- und Veterinärmediziner zählen nicht dazu) in Deutschland medizinisches Cannabis verordnen. Auch über die private Krankenversicherung (PKV) sind cannabisbasierte Medikamente in bestimmten Fällen erstattungsfähig. Was Ärztinnen und Ärzte bei der Verordnung von Medizinalcannabis beachten müssen, fasst AAA zusammen. |

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AUSGABE: AAA 9/2022, S. 10 · ID: 48552963

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