VertragsarztrechtDokumentation in der Vertragsarztpraxis – gesetzliche Vorgaben und Rechtsprechung
| Die Verpflichtung zur Dokumentation der ärztlichen Behandlung ist im Berufsrecht (§ 10 Musterberufsordnung [MBO]), Vertragsarztrecht (§ 57 Bundesmantelvertrag-Ärzte [BMV-Ä]) sowie im Zivilrecht (§ 630f Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) geregelt. Die berufsrechtlichen, vertragsarztrechtlichen und zivilrechtlichen Regelungen überschneiden sich in weiten Teilen, unterscheiden sich aber im Hinblick auf die Zielrichtung. In diesem Beitrag werden allein die vertragsarztrechtlichen Dokumentationspflichten näher beleuchtet, denen die Ärztinnen und Ärzte nachkommen müssen, um ihre Leistungen durch die zuständige KVen vergütet zu bekommen. |
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AUSGABE: AAA 9/2022, S. 17 · ID: 48540738